Aufarbeitung des Probenmaterials im Labor: Unterprobenahme und Sortierung
Durch Entnahme einer definierten Unterprobe wird das zu bearbeitende Probenvolumen reduziert.
Im Gegensatz zur bisher in Deutschland üblichen Praxis schlagen wir vor, die Proben nicht im Gelände, sondern im Labor zu sortieren. Wurden viele Tiere gesammelt, ist Entnahme einer Unterprobe notwendig. Die Unterprobe wird nach festgelegten Regeln entnommen und muss die folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllen:
Das entnommene Material entspricht mindestens 1/6 der Gesamtprobe
Die Unterprobe muss mindestens 350 Organismen enthalten
Über ein Sieb wird das Material der Unterprobe in zwei Fraktionen getrennt. Die Grobfraktion (> 2mm) wird zur weiteren Bearbeitung bereitgestellt, die Feinfraktion (< 2mm) kann verworfen werden.
Die Sortierung der Grobfraktion erfolgt mit bloßem Auge und wird wie folgt vorgenommen:
Die Grobfraktion der Unterprobe wird vollständig ausgelesen
Die Individuen werden gezählt (mindestens 350 Tiere als Kriterium der Unterprobe) und
nach taxonomischen Gruppen getrennt in Gefäßen konserviert
Eine ausführliche Anleitung enthält das "Methodische Handbuch Fließgewässerbewertung".


